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Guter-Samariter-Gesetz

First Aid & CPR Argentina

Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Art. 108 des argentinischen Strafgesetzbuchs (Ley 11.179, T.O. 1984) – „omisión de auxilio“ (unterlassene Hilfeleistung), im Kapitel „Aussetzung von Personen“.
Schutzumfang Jede Person, die ein verlorenes oder hilfloses Kind unter zehn Jahren oder eine verletzte, hilflose oder gefährdete Person auffindet. Die Pflicht wird erfüllt, indem man die nötige Hilfe leistet, sofern dies ohne eigene Gefahr möglich ist, oder indem man unverzüglich die Behörden verständigt. Keine Verpflichtung, wenn dies eine eigene Gefährdung bedeuten würde.
Hilfeleistungspflicht Ja
Strafe bei unterlassener Hilfeleistung Geldstrafe von 750 bis 12.500 Pesos (nur Geldstrafe, keine Freiheitsstrafe; nominale Beträge werden periodisch per Gesetz aktualisiert).
AED-Haftungsschutz Geschützt
Gesetzestext Ley 27.159 (2015), „Umfassendes System zur Prävention von Ereignissen des plötzlichen Todes“ (Decreto 402/2022): „Keine eingreifende Person, die im Einklang mit diesem Gesetz gehandelt hat, unterliegt einer zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen Haftung.“ – ein echter Schutz nach Art des barmherzigen Samariters, der auch den Einsatz eines DEA abdeckt.
Gesetzliche Hilfeleistungspflicht AED-Schutz

Ihr Schutz nach dem Gesetz

In Argentinien ist die Hilfeleistung eine im Strafgesetzbuch klar definierte Pflicht. Artikel 108 (Ley 11.179, T.O. 1984) im Kapitel „Aussetzung von Personen“ gilt für jeden, der ein verlorenes oder hilfloses Kind unter zehn Jahren oder eine verletzte, hilflose oder gefährdete Person auffindet: Die Pflicht wird erfüllt, indem man die nötige Hilfe leistet, sofern dies ohne Gefahr möglich ist, oder indem man unverzüglich die Behörden verständigt. Das Gesetz verlangt niemals, sich selbst in Gefahr zu bringen – nur, nicht gleichgültig zu bleiben.

Hilfeleistungspflicht

In Argentinien erwartet das Gesetz, dass Sie handeln, und wer dies ohne Grund unterlässt, riskiert eine Geldstrafe (750 bis 12.500 Pesos, ohne Freiheitsstrafe). Doch Argentinien geht weiter als die meisten Länder der Region: Die Ley 27.159 (2015) bestimmt im Rahmen ihres Systems zur Prävention des plötzlichen Todes, dass „keine eingreifende Person, die im Einklang mit diesem Gesetz gehandelt hat, einer zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen Haftung unterliegt“. Dies ist ein echter Schutz nach Art des barmherzigen Samariters, der insbesondere den Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators (AED) abdeckt: Das Gesetz schützt aktiv denjenigen, der ein Leben zu retten versucht.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Bei einem Herzstillstand sinken die Überlebenschancen ohne Wiederbelebung um etwa 10 % pro Minute. In Argentinien hat das Gesetz dem Helfer die Angst vor einer Klage bereits genommen; es bleibt nur noch, ihm das Können zu vermitteln. Sich in Wiederbelebung (HLW) und im Einsatz des AED ausbilden zu lassen bedeutet, jenes erste Glied der Rettungskette zu werden, auf das das Opfer wartet – oft ohne es zu wissen. In dem Land, das den Schutz des Helfers zum Gesetz gemacht hat, ist Helfen zu lernen die vollste Antwort auf dieses Vertrauen – und eines Tages auf ein Herz, das stehen bleibt.

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